Qualitätsrichtlinien
Wir setzen konsequent auf Qualität! Die durch uns hergestellten Produkte unterliegen einer konsequenten Eigen- und Fremdüberwachung. Beide haben wir in die Hände von zwei voneinander unabhängigen Baustoffprüflabors gegeben.
Wir sind Mitglied in der Bundesgütegemeinschaft Recycling Baustoffe e.V. Berlin. Recycling-Baustoffe, die den strengen Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen, werden mit dem Gütezeichen "RAL-Recycling-Baustoffe" gekennzeichnet.
Unsere Betriebe sind gemäß den strengen Vorgaben des Bundesimissionsschutzgesetzes, (BImSchG) genehmigt. Sowohl die RFB Tönisvorst GmbH als auch die RFB Kaarst GmbH sind anerkannte Entsorgungsfachbetriebe gemäß §52 KrW-/AbfG.
Selbstverständlich erfüllen wir alle gesetzlichen Vorschriften bei der Produktion und den Arbeitsabläufen. Und weil Vertrauen gut, Kontrolle aber besser ist, ist bei uns auch drin, was außen draufsteht. Wir erfassen alle Mengen über EDV und amtlich geeichte Straßenfahrzeugwaagen. Unsere Betriebsorganisation ist auf kurze Kipp- und Ladezeiten eingerichtet.